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Tipps Unfall Panne Ausland Auto – So handeln Sie richtig

Tipps Unfall Panne Ausland Auto – So sind Sie bestens vorbereitet

Letztes Update: 22. Juni 2024

In diesem Artikel erfahren Sie fĂŒnf wichtige ACV-Tipps, wie Sie sich bei einer Panne oder einem Unfall mit dem Auto im Ausland richtig verhalten. So bleiben Sie sicher und wissen, welche Schritte jetzt wichtig sind.

FĂŒnf ACV Tipps fĂŒr Autoreisende bei Panne oder Unfall im Ausland

Etwa die HĂ€lfte der Deutschen nutzt fĂŒr Reisen ins Ausland das Auto. Mit vollen Straßen und hohem Verkehrsaufkommen steigt jedoch die Wahrscheinlichkeit von Pannen und UnfĂ€llen. Dies zeigt sich auch in der Einsatzbilanz des ACV, der in den Reisemonaten Juli und August am hĂ€ufigsten Pannen- und Unfallhilfe leistet.

Wenn es im Ausland zu einem Unfall oder einer Panne kommt, kann dies Reisende vor besondere Herausforderungen stellen: Fremde Verkehrsregeln, Sprachbarrieren oder die Entfernung zu gewohnten Ansprechpartnern erschweren die Schadensabwicklung. Der ACV Automobil-Club Verkehr gibt daher zur Reisezeit wichtige Hinweise fĂŒr Urlaubsfahrten mit dem Auto.

1. Vor der Reise: Fahrzeug und notwendige Dokumente checken

Ein grĂŒndlicher Check des Fahrzeugs vor Reiseantritt kann viele Pannen verhindern. Dazu gehört die ÜberprĂŒfung von Scheinwerfern, Batterie, ZĂŒndkerzen, Ölstand, Reifendruck und Profiltiefe. Zudem sollten Warndreieck, Verbandskasten und Warnwesten fĂŒr alle Insassen an Bord sein. In Spanien beispielsweise sind zwei Warnwesten im Kofferraum Pflicht, in vielen anderen LĂ€ndern mĂŒssen Warnwesten sogar fĂŒr alle Insassen vorgehalten werden. Der ACV empfiehlt, sich vor Reisebeginn ĂŒber wichtige Fakten rund um die MobilitĂ€t im Reiseland zu informieren. Auf seiner Website stellt der Club Informationen zu 39 ReiselĂ€ndern zur VerfĂŒgung.

Wichtige Dokumente wie PĂ€sse und Notfallkontakte sollten griffbereit sein. Die Internationale Versicherungskarte (ehemals: GrĂŒne Karte) weist eine abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung nach und erleichtert im Ernstfall die Schadensabwicklung. Die Karte ist in einigen Nicht-EU-LĂ€ndern verpflichtend, sie vereinfacht aber auch innerhalb der EU den Verwaltungsaufwand, falls im Urlaub etwas passiert.

2. Versicherungsschutz und Pannenschutz ĂŒberprĂŒfen

Bei UnfĂ€llen im Ausland gilt immer das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Um auf alle EventualitĂ€ten vorbereitet zu sein, ist ein umfassender Versicherungsschutz unerlĂ€sslich. Neben der regulĂ€ren Kfz-Haftpflichtversicherung sollte auch eine Auslandsschadenschutz-Versicherung in Betracht gezogen werden. Diese deckt zusĂ€tzliche Kosten ab, die bei UnfĂ€llen im Ausland entstehen können, und schĂŒtzt vor den hohen finanziellen Belastungen, die durch Sach- und PersonenschĂ€den entstehen können.

Zudem bietet eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub Sicherheit. Der ACV leistet europaweit Pannen- und Unfallhilfe und bietet im Premiumtarif sogar weltweit UnterstĂŒtzung. Die ACV Notrufzentrale ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar und hilft bei der Organisation von Pannenhilfe oder RĂŒcktransport nach Deutschland.

3. Bei einer Panne oder einem Unfall: Ruhe bewahren, Unfallstelle absichern und wenn nötig Erste Hilfe leisten

Im Falle einer Panne oder eines Unfalls gelten im Ausland dieselben Regeln wie in Deutschland: Ruhe bewahren und die Unfallstelle absichern. Dazu gehört, die Warnblinkanlage einzuschalten, das Fahrzeug - wenn möglich - auf den Seitenstreifen oder in eine Parkbucht zu lenken, und vor dem Verlassen des Fahrzeugs die Warnweste anzuziehen. Das Warndreieck sollte in ausreichendem Abstand aufgestellt werden: auf Autobahnen mindestens 150 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und innerorts 50 Meter. Zudem sollte die Beleuchtung des Fahrzeugs tagsĂŒber und nachts eingeschaltet sein, um andere Verkehrsteilnehmer bestmöglich auf die Unfallstelle aufmerksam zu machen.

Sollte bei einem Unfall jemand verletzt worden sein, muss Erste Hilfe geleistet werden und bei schweren Verletzungen der Rettungsdienst benachrichtigt werden. Die Notrufnummer 112 gilt europaweit.

4. Polizei und Pannenhilfe verstÀndigen

Auch wenn es bei einem Unfall nur zu SachschĂ€den gekommen ist, sollte die Polizei benachrichtigt werden, damit sie den Unfall aufnehmen kann. In einigen LĂ€ndern kommt die Polizei zwar nur bei PersonenschĂ€den, trotzdem rĂ€t der ACV dazu, sie zu informieren. Oft ist eine polizeiliche Unfallaufnahme Voraussetzung fĂŒr einen spĂ€teren Schadensersatz.

Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrtĂŒchtig, sollten Betroffene ihren Automobilclub anfordern. Ohne Mitgliedschaft besteht die Option, einen lokalen Abschleppdienst zu kontaktieren. Hierbei können allerdings Kosten von mehreren Hundert Euro entstehen. Damit der Pannenservice so schnell wie möglich eintrifft, empfiehlt es sich, den eigenen Standort so genau wie möglich anzugeben, zum Beispiel mit Hilfe von Navigations-Apps fĂŒr das Smartphone. Über die ACV App kann eine Pannenmeldung inklusive Standortbestimmung direkt digital ĂŒbermittelt werden.

5. Den Schaden melden und dokumentieren

Eine umfassende Dokumentation des Unfalls oder der Panne erleichtert die spĂ€tere Schadensregulierung erheblich. Orientierung bietet dabei der mehrsprachige und europaweit einheitliche EuropĂ€ische Unfallbericht. Dieser ist als Vordruck zum Download auf der Website oder in der App des ACV frei verfĂŒgbar. Zudem ist es hilfreich, den Unfallort sowie SchĂ€den, Bremsspuren oder Glassplitter zu fotografieren. Bei Anwesenheit der Polizei sollte zudem ein Schadensprotokoll ausgestellt werden.

Nach dem sicheren RĂ€umen der Pannen- oder Unfallstelle ist es wichtig, die Versicherung zeitnah ĂŒber den Schaden zu informieren. Reisende, die selbst die Schuld an einem Verkehrsunfall tragen, wenden sich an ihre eigene Kfz-Versicherung. Der Fall sollte umgehend, spĂ€testens jedoch nach einer Woche, gemeldet werden. Wer im Ausland unverschuldet in einen Unfall gerĂ€t, kann sich zur Schadensregulierung an den Zentralruf der Autoversicherer wenden. Jeder Versicherer in der EU ist verpflichtet, in jedem EU-Land einen Vertreter zu benennen, der die SchadensansprĂŒche abwickelt.

Außerhalb der EU mĂŒssen AnsprĂŒche direkt an den jeweiligen Versicherer gerichtet werden, was oft bĂŒrokratischen Aufwand und sprachliche Hindernisse mit sich bringt. In solchen FĂ€llen empfiehlt sich die Einschaltung eines Anwalts. Der ACV unterstĂŒtzt seine Mitglieder bei der Vermittlung von VerkehrsrechtsanwĂ€lten.

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Denke auch an die Gesundheit und Sicherheit deiner Familie. GefĂ€hrliche Pflanzen können eine unerwartete Gefahr darstellen, wenn du sie aus dem Urlaub mitbringst. Lies mehr ĂŒber gefĂ€hrliche Pflanzenmitbringsel aus dem Urlaub, um solche Risiken zu vermeiden. So kannst du sicherstellen, dass deine Reise nicht nur spannend, sondern auch sicher und gesund verlĂ€uft.